Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Inhalt
Gegenstand des Gastspielvertrages sowie der AGB von FEUERSPUK sind die Vorbereitung und Durchführung der/des Auftritte/s des/der Künstler/s. Die AGB´s sind Bestandteil des Vertrags.

2. Honorar / Gage / Nebenkosten
2.1 Die Gage und die Nebenkosten regelt der Vertrag.
2.2 Die Gage und die Nebenkosten sind nach Beendigung der Darbietung oder per Vorkasse mit 2% Skonto fällig.
2.3 Die Gage und die Nebenkosten werden auf Wunsch gesondert ausgeweisen. An Nebenkosten können gegebenenfalls anfallen: Übernachtung, Fahrkosten, Verpflegung.
2.4 Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Der Künstler stellt auf Wunsch des Veranstalters eine Liste der GEMA-pflichtigen Showbestandteile zur Verfügung.
2.5 Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.
2.6 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Schadenersatz / Haftung
3.1 Erfüllt der Veranstalter seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Künstler vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Der Künstler behält seinen vollen Anspruch auf Zahlung des Honorars und der entstandenen Nebenkosten bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen,  Der Künstler behält auch seinen vollen Anspruch, wenn der Veranstalter nicht rechtzeitig absagt (Schriftlich per Einschreiben / Mail mit Lesebestätigung) - bei Ausfall der Veranstaltung mind. 14 Tage vorher, sonst 7 Tage. Ist für die Veranstaltung eine Sondershow, welche extra einstudiert wurde, vereinbart, ist auf alle Fälle die volle Gagenzahlung fällig.
wenn der Veranstalter seine Pflichtverletzung zu vertreten hat oder es zu keiner Vereinbarung über einen Ersatztermin kommt. Der Veranstalter hat in diesem Fall die Vertragserfüllung zu beweisen.
3.2 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Unfall/Erkrankungen des/der Künstler/s,  kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen u.ä.
3.3 Ist der Künstler aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, soweit möglich.
3.4 Erfüllt der Künstler ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, in dem er nicht erscheint, wird er schadenersatzpflichtig.
3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Künstler bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Künstlers bedingt sind, werden durch die Versicherung des Veranstalters gedeckt.

3.6 Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des Künstlers während der Lagerung in der/den Spielstätte/n während der Auftritte.
3.7 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, technische Störungen oder Wetterbedingungen), ist der Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.

3.8 Bei Reitfeuershows spielt die Anzahl der Pferde (1-3) keine Rolle und wird nur von uns kurzfristig entschieden. Dies dient dem Wohlbefinden der Pferde. Kann keins der Pferde starten, werden wir ersatzweise eine normale Feuershow darbieten. Die Gage wird selstverständlich dementsprechend angepasst.

4. Urheber- und Leistungsschutzrechte
4.1 Video- und Tonaufzeichnungen auf Datenträger (gleich welcher Art) sind nur mit vorheriger schriftlicher oder mündlicher Zustimmung gestattet, Voraussetzung ist eine Kopie dem Küsntler zukommen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung ist der Künstler berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw. abzubrechen. Der Künstler behält in diesem Fall seinen vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch nach Ziffer 3.1.
4.2 Kurze Aufzeichnungen bzw. Liveübertragungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen (weniger als 3 Minuten), sind nach vorheriger Absprache gestattet.
4.3 Der Künstler gewährleistet, über die entsprechenden Rechte am Stück zu verfügen.
4.4 Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der künstlerischen Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche oder alternative Programmpunkte bzw. Showbestandteile oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers.

5. Randbedingungen, die vom Veranstalter zu gewährleisten sind.
5.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen. Er veranlasst die sorgfältige Erfüllung des Technisches Beiblattes (Bühnenanweisung) des Programms.
5.2 Der Veranstalter hat alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und schließt adäquate Versicherungen ab.
5.3 Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 3.1 AGB.

6. Werbung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Darbietung mit den ihm zur Verfügung stehenden (üblichen) Werbeträgern, wie z.B. Presse, Rundfunk, Fernsehen oder sonstigen Publikationen anzukündigen. Voraussetzung, der Name "Feuerspuk"  muss erwähnt werden.

7. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

8. Änderungen und Nebenabreden zum Vertrag
Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

9. Datenschutz
Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms erhobenen Daten gespeichert werden (§ 26 BDSchG).

10. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Berlin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

selbst gelesen und unterschrieben:

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Datum, Unterschrift

(Bitte ausdrucken und unterschrieben an: Feuerspuk, Michelstadter Weg 41, 13587 Berlin, senden.)

 

  

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